Inhaltsübersicht für AGB
der Schwimmschule Schwimmhelden UG (haftungsbeschränkt)
Velberter Str. 26, 42489 Wülfrath
Stand 01.09.2024
1. Geltungsbereich
1.1 Wir erbringen unsere vertraglich vereinbarten Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
1.2 Gegenstand des Vertrages ist die Erteilung von Schwimmunterricht in jeglicher Form (§ 611 BGB).
1.3 Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen den Kunden/Teilnehmern bzw. deren gesetzlichen Vertretern und der Schwimmschule Schwimmhelden UG (haftungsbeschränkt).
2. Vertragspartner und Vertragsabschluss
2.1 Vertragspartner ist die Schwimmschule Schwimmhelden UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Anbieter“ genannt).
2.2 Mit der Anmeldung für einen Schwimmkurs oder einer anderen Leistung des Anbieters bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrags an. Die Anmeldung kann nur über das Internet vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, zu deren Vertragserfüllung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
2.3 Zu jedem Schwimmkurs wird nur eine bestimmte Anzahl an Personen aufgenommen. Mit dem Absenden des Online-Formulars auf der Website des Anbieters ist der Kursplatz verbindlich gebucht. Der Kunde erhält eine Anmeldebestätigung per E-Mail mit den Daten des gebuchten Kurses einschließlich der Kursgebühr.
2.4 Es besteht kein Anspruch der Kunden/Teilnehmer bzw. gesetzlichen Vertreter, dass die im Vertrag genannte Kursleitung auch tatsächlich diesen Kurs durchführt. Der Anbieter behält sich vor, eine andere qualifizierte Kursleitung einzusetzen.
2.5 Ein Vertragsschluss kommt zustande durch das Angebot (Buchung) des Kunden bzw. der gesetzlichen Vertreter und der entsprechenden Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) seitens des Anbieters.
3. Leistungsbeschreibung
3.1 Die Hauptleistungspflicht des Anbieters ist die Durchführung eines Schwimmkurses im Rahmen eines Dienstvertrags. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf seiner Internetseite www.schwimmheldenschule.de.4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Kursgebühr ist fällig mit der Online-Anmeldung auf der Website des Anbieters.
4.2 Da der Kunde dem Anbieter eine Einzugsermächtigung bei der Anmeldung erteilt, ist der Anbieter ermächtigt, die vom Kunden zu entrichtende Kursgebühr durch Lastschrift von seinem Konto sofort nach der Online-Anmeldung einzuziehen.
4.3 Sofern die Lastschrift aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, wie z.B. Widerspruch/Rückruf bzw. fehlende Deckung, nicht funktioniert, hat der Kunde neben den entstehenden Rücklastgebühren eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 zusätzlich zu zahlen.
4.4 Bei Zahlungsverzug ist für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von EUR 5,00 fällig.
4.5 Alle Preisangaben enthalten alle Steuern, jedoch nicht das jeweilige Eintrittsgeld des Hallenbades, welches an manchen Tagen fällig ist.
4.6 Bei einer eventuellen zukünftigen Preisanpassung werden alle betroffenen Kunden der Schwimmschule rechtzeitig (mind. 1 Monat vorher) informiert und erhalten ein Sonderkündigungsrecht, sofern sie mit den angepassten Preisen nicht einverstanden sein sollten. Die nicht erfolgte Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts bis zur gesetzten Frist entspricht der Zustimmung zu den neuen Konditionen.
5. Teilnahmebedingungen
5.1 Die Registrierung und Anmeldung zu den Schwimmkursen erfolgt über das Buchungssystem auf der Internetseite des Anbieters www.schwimmheldenschule.de oder über das Büro des Anbieters.
5.2 Eine Erstattung, der wegen Krankheit o.ä. nicht genutzte Zeit ist nicht möglich. Eine Übertragung der nicht genutzten Stunden an dritte Personen ist nicht möglich.
5.3 Ein Kurswechsel innerhalb der Schwimmschule ist nur dann möglich, wenn dies vom betreffenden Schwimmlehrer aus pädagogischer oder methodischer Sicht empfohlen wird.
5.4 Der Hausordnung der jeweiligen Einrichtung ist Folge zu leisten.
5.5 Bei Entfall von Kurstagen, die seitens des Anbieters aus organisatorischen Gründen (Krankheit des Schwimmlehrers, Bad defekt usw.) abgesagt werden, erhalten die Teilnehmer eine anteilige Erstattung der Kursgebühr von 13€ je entfallender Kursstunde oder die Kursstundenwerden bei der Buchung eines neuen Kurses verrechnet.
5.6 Stunden, die vom Kursteilnehmer aus nicht wahrgenommen werden, verfallen. Es gibt dafür keine Erstattung oder Gutschrift. Sollte ein Teilnehmer längerfristig den Kurs nicht besuchen können, empfiehlt sich eine Rücksprache mit der Verwaltung der Schwimmschule.
5.7 Bei Nichtantritt oder Stornierung des Kurses wird die Verwaltungsgebühr von 19,- Euro fällig.
5.8 Sollte ein Kurs abgebrochen werden, erfolgt keine Auszahlung der verbleibenden Kursgebühr, sondern eine Gutschrift, die bei weiteren Buchungen verrechnet wird. Diese ist ab dem Tag der Abmeldung in der Geschäftsstelle gültig.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Vor Beginn der Kursstunde und nach Beendigung der Kursstunde ist es die Pflicht der Erziehungsberechtigten, ihre Kinder zu beaufsichtigen.
6.2 Für die Dauer der Leistung des Anbieters, also ab Beginn bis zum Ende der Kursstunde, übertragen die Erziehungsberechtigten dem jeweiligen Kursleiter des Anbieters die Aufsichtspflichten und –rechte.
6.3 Die jeweilige Kursstunde beginnt mit der Übergabe der minderjährigen Kinder in der Umkleide und endet wieder nach Eintreffen der Kinder in der Umkleide am Ende der Kursstunde.
6.4 Die Teilnehmer haben den Anweisungen des Schwimmlehrers des Anbieters Folge zu leisten.
6.5 Das Schwimmbecken darf erst auf Aufforderung des Kursleiters betreten werden.
7. Vertragsdauer und Kündigung
7.1 Unsere Angebote richten sich grundsätzlich an gesunde, sporttaugliche Personen. Wir setzen körperliche Fitness und Gesundheit voraus. Sollten Sie Zweifel haben, fragen Sie bitte Ihren Arzt/ Kinderarzt. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Alle Übungen innerhalb eines gewählten Kursangebotes sind freiwillig. Der Anbieter geht davon aus, dass Teilnehmer oder stellvertretend Eltern für ihre Kinder mit gesundheitlichen Einschränkungen einen Arzt konsultieren und Rücksprache zur unbedenklichen Teilnahme am entsprechenden Kurs halten. Kursrelevante körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen, also Krankheiten oder körperliche Gebrechen (z.B. chronischen Erkrankungen, Gelenkprobleme, Herz- Kreislaufprobleme oder andere körperlichen Einschränkungen/ Besonderheiten wie Implantate sowie akute Erkrankungen/ Verletzungen) sind dem Kursleiter vor Kursbeginn zu melden.
7.2 Die Kursteilnehmer sind ab Beginn der 1. Schwimmstunde bis zu deren Ende versichert (nach vollständiger Zahlung der Kursgebühr).
7.3 Die Erziehungsberechtigten der Kursteilnehmer haben dafür Sorge zu tragen, dass sich ihre Kinder bzw. Begleitkinder nicht vor oder nach dem Schwimmunterricht unbeaufsichtigt in den Räumen bewegen. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Eingangshalle, Treppenhaus und dem Flur vor dem Schwimmbad.
7.4 Die Haftung für Diebstähle oder Vandalismus ist ausgeschlossen.
7.5 Die Aufsichtspflicht und der Versicherungsschutz gelten nur für die Dauer des Schwimmkurses.
7.6 Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden der Kursteilnehmer, die sich vor und nach der Schwimmstunde ereignen.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Der Vertag für einen Schwimmkurs wird immer für eine individuell festgelegte Laufzeit geschlossen. Der Kunde wird beim jeweiligen Buchungsprozess über die Kursdauer und die Anzahl der vereinbarten Kurstermine informiert.
8.3 Der Anbieter ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist den zwischen den Parteien geschlossenen Schwimmschulvertrag zu kündigen, wenn der Kunde/Teilnehmer den gebuchten Kurs trotz vorheriger Abmahnung durch den Anbieter oder die Kursleitung nachhaltig stört oder wenn er sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist (fristlose Kündigung).
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
9.1 Bei Austritt aus dem laufenden Kursbetrieb wird keine Kursgebühr zurückerstattet.
9.2 Liegt eine durch ärztliches Attest nachgewiesene schwerwiegende Erkrankung vor (bspw. Brüche, Operation etc.), werden für die Ausfallzeiten Schwimmgutschriften erteilt.
9.3 Ungenutzte Leistungen sind nicht ersetz- und verrechenbar. Nicht in Anspruch genommene Kurszeiten können seitens des Anbieters nicht erstattet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit – soweit verfügbar – bei einer Verhinderung die Leistung an einem anderen Tag (Alternativtermin) nachzuholen. Es werden seitens des Anbieters bis zu 5 „Schwimmgutschriften“ erteilt. Eine Rückzahlung der anteiligen Kursgebühr erfolgt nicht. Ein Rechtsanspruch hinsichtlich des zwischen den Parteien geschlossenen Schwimmschulvertrages diesbezüglich besteht jedoch nicht.
9.4 Für Kursausfälle, die der Anbieter zu vertreten hat, werden entsprechende Nachholtermine angeboten. Ist das Angebot von Nachholterminen nicht möglich, wird die Kursgebühr anteilig erstattet.
9.5 Im Fall der Unmöglichkeit der Leistungserbringung seitens des Anbieters, weil die Schwimmhalle nicht genutzt werden kann oder der Kurs aus sonstigen Gründen nicht angeboten werden kann (Beispiel: Schließung der Schwimmhalle aufgrund Verordnung des Gesetzgebers, Virusinfektion, Pandemie etc.) werden dem Kunden/Teilnehmer Ersatztermine angeboten. Für den Fall, dass dies seitens des Anbieters nicht möglich ist, wird die Kursgebühr anteilig der bisher erbrachten Leistung zurückerstattet. Ist es für den Kunden/Teilnehmer nachweislich nicht möglich, z. B., weil er einer Risikogruppe angehört oder in eine andere Stadt zieht etc., wird ebenfalls die Kursgebühr anteilig der bisher erbrachten Leistung zurückerstattet
10. Schlussbestimmungen
10.1 Sollten Teile des Vertrags unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen gilt das entsprechende Gesetzesrecht.
10.2 Erfüllungsort ist Mettmann.
10.3 Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
10.4 Ein absolutes Schwimmverbot besteht bei Ohren- und Augenentzündungen, Durchfall, ansteckenden Krankheiten, Fieber, nach Impfungen sowie schwerwiegenden Krankheiten (wie z.B. Organschäden, epileptische Anfälle, Röhrchen in den Ohren usw.).
10.5 Wir weisen Sie ebenfalls darauf hin, dass bei unseren Kursen entsprechender Körperkontakt erforderlich ist.
10.6 Das Filmen und Fotografieren in der Schwimmhalle ist nicht gestattet.